Verhaltensregeln im Yogastudio während der Coronakrise

 

Die wirksamsten aller Schutzvorkehrungen sind die Einhaltung des empfohlenen Sicherheitsabstandes von mind. 1,5 Metern und die Beachtung der Empfehlungen zur Hygiene:

 

1.      Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen muss, wo immer möglich, eingehalten werden – nicht nur in den Unterrichtsräumen, sondern auch beim Betreten und Verlassen des Yogastudios.

 

2.      Nach dem Betreten des Yogastudios ist das gründliche Waschen der Hände notwendig und in der Regel auch ausreichend. Bei Einhaltung der vorgenannten Empfehlungen müssen Hände nicht zusätzlich mit Handdesinfektionsmitteln behandelt werden

 

3.      Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Yogastudio ist - bei Einhaltung der Mindestabstände - nach derzeitiger Rechtslage nicht verpflichtend. Sie ist jedoch grundsätzlich auch bei Einhaltung der Mindestabstände jeder Person im Studio bis zum Erreichen der eigenen Yogamatte im Yogaraum zu tragen.

 

4.      Es darf nur auf der eigenen Yogamatte trainiert werden. Bitte daher eine eigene Matte nebst weiteren Equipment (Decke, Bolster, Blöcke, Kissen) mitbringen.

 

5.      Die Umkleiden und Duschen stehen für die Dauer der Coronakrise nicht zur Verfügung. Bitte schon vorher umziehen, so dass im Umkleideraum ggf.s nur Jacken abgehängt werden müssen.

 

6.      Körperkontakt ist zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Begrüßungsrituale wie Handschlag, Umarmungen oder Wangenkuss.

 

7.      Von besonderer Bedeutung ist die Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch). Husten oder niesen Sie auch dann in die Ellenbeuge, die Mund und Nase umschließen soll, auch wenn Sie eine MNB tragen. Wenden Sie sich beim Husten und Niesen von anderen Personen ab.

 

8.      Nach dem Unterricht ist die Schule auf kürzestem Weg zu verlassen. Das gemeinsame Teetrinken nach der Stunde muss zunächst einmal ausfallen.

 

 

Stand: 8. Mai 2020